Weg der Order

An der Börse werden Angebot und Nachfrage zusammen geführt, Preise werden durch zum Handel zugelassene Makler, die sogenannten Skontroführer, bestimmt. Die Börse ist kein Verhandlungsmarkt, sondern ein Auktionsmarkt.

Skontroführer

Über die Zulassung der Skontroführer entscheidet die Geschäftsführung. Die Skontroführer betreuen die an der Börse zum Handel zugelassenen Wertpapiere. Für jedes Wertpapier führen sie ein elektronisches Orderbuch. In diesem werden die Kauf- und Verkaufsorders der Anleger gesammelt.

Orderbuch

Auf der linken Seite des Orderbuchs werden die Kauf Orders angezeigt, so liegen zum Kurs 4,05 Euro 2 Aufträge über 922 Stücke vor. Die Spalte Kum.Nom zeigt an, wie viele Kauf- Order kumuliert vorliegen. Auf der rechten Seite des Orderbuchs stehen die Verkauf Orders. Der Skontroführer kann nur passende Kauf- und Verkauforders zusammenführen. Würde nun also z.B. eine Verkaufsorder über 200 Stücke zu 4,05 Euro eingehen, könnte diese ausgeführt werden. In der im Orderbuch dargestellten Marktsituation kann kein Umsatz stattfinden. Der Makler gibt als Information für die Marktteilnehmer einen Richtwert an (4,055 -T), eine sogenannte Taxe. Sie stellt den der Marktsituation gerechten aktuellen Schätzwert des Titels dar und dient Anlegern als Orientierung.

In seiner Preisfindung ist der Skontroführer aber auch verpflichtet, die wichtigsten Märkte, an denen ein Papier gehandelt wird, zu beobachten. Für jede Aktie gibt es mindestens einen Referenzmarkt. In der Regel ist dies die Heimatbörse, also die Börse, an der das Unternehmen sein Erstlisting durchgeführt hat, oder aber die Börse, an der die größten Umsätze zu verzeichnen sind. Für DAX Werte z.B. ist von 9:00 bis 17:30 Uhr Xetra der Referenzmarkt. Die Geld-Brief Spanne, der sogenannte Spread, innerhalb dessen der Skontroführer Preise festlegen darf, entspricht dabei in Berlin dem Xetra Spread. D.h., Sie werden in Berlin mindestens ebenso gute Preise bekommen wie auf Xetra.

Im Xontro Handel tritt der Skontroführer als Liquiditätsspender auf. Das bedeutet, dass Sie auch in weniger liquiden Titeln zum Zuge kommen. Ist Ihre Order also aus der Orderbuchsituation heraus nicht zu bedienen, weil keine passende Gegenorder vorliegt, geht der Skontroführer „in die Aufgabe“, wie man sagt, d.h. er besorgt die fehlenden Stücke an einem anderen Handelsplatz und führt damit Ihre Order aus. An den Gebühren, die Sie für Ihre Transaktion zahlen, ändert sich dadurch nichts.

Als Anleger können Sie Ihre Order nicht persönlich an die Börse geben. Es bedarf immer einer Bank als Intermediär. Daher sind an einer Börse neben den Skontroführern auch zahlreiche Kreditinstitutionen und Finanzdienstleister zum Handel zugelassen (siehe Börse Berlin/Marktteilnehmer). Auch wenn Ihre Bank selbst nicht an der Börse Berlin zugelassen sein sollte, können Sie Ihre Order dort aufgeben, denn Banken nutzen dann zugelassene Finanzdienstleister oder andere Banken, um Ihre Order weiterzuleiten.

All dies funktioniert heutzutage sekundenschnell über Datenautobahnen. Ihre Order wird von Ihrer Bank in das Orderbuch des Maklers gesandt. Wenn dort ein Preis zustande kommt und die Order ausgeführt werden kann, erhält Ihre Bank eine Ausführungsbestätigung. Zugleich werden die Daten der Transaktion an die zuständige Abwicklungsstelle (auch Clearinghaus oder Clearingstelle genannt) geleitet. Diese sorgt dafür, dass die Wertpapiere tatsächlich in ihrem Depot verbucht werden (wenn es sich um eine Kauforder handelte) oder abgebucht werden (bei einer Verkauforder). Das ist das sogenannte Settlement Ihrer Order. Dabei werden Wertpapiere heute in der Regel nicht mehr physisch gelagert, sondern es wird tatsächlich nur ein elektronischer Datensatz in einer Datenbank erfasst. Die Kosten für die Transaktion, bestehend aus Kaufpreis und Gebühren werden dem von Ihnen angegebenen Konto abgebucht (bzw. beim Verkauf von Wertpapieren wird der Verkaufpreis gut geschrieben). Dies wird in der Regel von der Clearingstelle per Lastschriftverfahren veranlasst. In Deutschland werden täglich rund 500.000 Transaktionen auf diese Weise abgewickelt. Ohne Computer-Technologie wären solche Handelsvolumina überhaupt nicht denkbar. Von der Ausführung Ihrer Order bis zum Abschluss des Abwicklungsprozesses vergehen in der Regel 2 Börsentage.

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