Börsenratswahl
Der Börsenrat ist das Organ deutscher Börsen, das die Regularien für die Börse erlässt und die Geschäftsführung der Börse bestellt und überwacht. Seine Mitglieder werden für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Handelsteilnehmer und Emittenten.
Die letzte Börsenratswahl fand Ende 2010 statt.
Die Zusammensetzung des Börsenrates und der Ablauf der Börsenratswahl werden durch die „Verordnung über die Wahl des Börsenrates" des Landes Berlin geregelt.
Die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Börsenratswahl obliegt einem vom Börsenrat berufenen Wahlausschuss. Seine Entscheidungen werden an dieser Stelle bekannt gemacht.
Bekanntmachungen und Veröffentlichungen der Börse Berlin im Zusammenhang mit der Börsenratswahl stehen hier für Sie zum Download bereit:
- Wahlverordnung
- Berufung des Wahlausschusses
- Veröffentlichung der Wählerliste
- Vorläufige Wählerliste
- Formular zur Änderung der Wählerliste
- Feststellung der endgültigen Wählerliste
- Festgestellte Wählerlisten
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Formular für Wahlvorschläge
- Wahltermin
- Bekanntmachung zum Wahlergebnis der Börsenratswahl
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