Best Execution Reports
Handelsplätze müssen nach näherer Vorgabe der zweiten Markets in Financial Instruments Directive (MiFID-2) Berichte über die Ausführungsqualität zur Verfügung stellen.
Der erste Best Execution Report soll spätestens am 30. Juni 2018 für das 1. Quartal 2018 veröffentlicht werden. Die Reports umfassen neun Felder, die Informationen zum Ausführungsort selbst und zum dort gehandelten Instrument sowie zu Preis und Umfang beinhalten.
Außerdem enthält der Report Daten zu Kosten, Rabatten und zu Ausführungswahrscheinlichkeiten. Zusätzliche Informationen beziehen sich z.B. auf die Anzahl der Preisanfragen oder die durchschnittlichen Preisspannen.
Der Quality of Execution Report muss Kunden und Öffentlichkeit kostenfrei und für zwei Jahre auf der Website des Handelsplatzes zur Verfügung stehen. Die Reports sollen einmal im Quartal neu erstellt werden.
Sie können die Best Execution Reports in maschinenlesbarer Form (csv-Dateien) hier herunterladen.
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