Gremien

Börse Berlin AG

Die Börse Berlin AG ist die privatrechtliche Trägerin der Börse Berlin (Anstalt des öffentlichen Rechts). Vorstände der Börse Berlin AG sind Dr. Jörg Walter und Artur Fischer. Dem Aufsichtsrat gehören z.Zt. fünf Mitglieder an. Aufsichtsratsvorsitzender ist Serge Demoliere. Sämtliche Aktien der Börse Berlin AG hält der Verein Berliner Börse e.V., dessen Mitglieder die Mitgliedsbanken der Börse sind.

Organe der Börse Berlin (Anstalt des öffentlichen Rechts) sind der Börsenrat, die Geschäftsführung und die Handelsüberwachungsstelle (HÜST).

Börsenrat

Der Börsenrat der Börse Berlin ist für die Rechtsetzung innerhalb der Börse Berlin zuständig. Ihm obliegt u.a. der Erlass der Börsenordnung, der Gebührenordnung, der Bedingungen für Geschäfte an der Börse, der Zulassungsordnung für Börsenhändler und der Handelsordnung für den Freiverkehr. Der Börsenrat bestellt die Geschäftsführung und den Leiter der Handelsüberwachungsstelle und beruft sie ggf. ab. Entscheidungen der Geschäftsführung von grundsätzlicher Bedeutung bedürfen der Zustimmung des Börsenrats. Der Börsenrat besteht aus maximal 24 Mitgliedern deren Amtszeit 3 Jahre beträgt.

Geschäftsführung Börse Berlin (Anstalt des öffentlichen Rechts)

Die Geschäftsführung ist für alle Bereiche der Organisation und des Geschäftsablaufs der Börse zuständig. Sie entscheidet u.a. über die Zulassung von Wertpapieren zum Regulierten Markt, die Zulassung für Unternehmen und Personen zur Teilnahme am Börsenhandel, über Aussetzungen des Handels von Wertpapieren und ggf. über die Einstellung der Preisfeststellung. Ferner wurde ihr die Entscheidung über Einbeziehungen in den Freiverkehr übertragen.

Handelsüberwachungsstelle

Die Handelsüberwachungsstelle (HÜST) überwacht den Handel an der Börse und die Börsengeschäftsabwicklung. Hierzu erfasst sie alle Daten über den Börsenhandel und die Geschäftsabwicklung, wertet sie aus und führt ggf. notwendige Ermittlungen durch. Daneben achtet die HÜST auf die Einhaltung der Regelwerke und börsenrechtlichen Vorschriften. Dazu beobachtet sie insbesondere die Preisfeststellungen. Treten Unregelmäßigkeiten auf informiert die HÜST die Geschäftsführung der Börse und die Börsenaufsicht.

Die Handelsüberwachung ist ein eigenständiges Börsenorgan. Die Börsenaufsicht kann der HÜST jedoch Weisungen erteilen.

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