Gremien

Börse Berlin AG

Die Börse Berlin AG ist die privatrechtliche Trägerin der Börse Berlin (Anstalt des öffentlichen Rechts). Vorstand der Börse Berlin AG ist Friederike von Hofe. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Aufsichtsratsvorsitzender ist Holger Timm. Sämtliche Aktien der Börse Berlin AG hält die Tradegate Exchange GmbH.

Börse Berlin (Anstalt des öffentlichen Rechts)

Organe der Börse Berlin sind der Börsenrat, die Geschäftsführung, der Sanktionsausschuss und die Handelsüberwachungsstelle (HÜST).

Börsenrat

Der Börsenrat der Börse Berlin ist für die Rechtsetzung innerhalb der Börse Berlin zuständig. Ihm obliegt u.a. der Erlass der Börsenordnung, der Gebührenordnung, der Bedingungen für Geschäfte an der Börse, der Zulassungsordnung für Börsenhändler und der Handelsordnung für den Freiverkehr.

Der Börsenrat bestellt im Einvernehmen mit der Börsenaufsichtsbehörde die Geschäftsführung und den Leiter der Handelsüberwachungsstelle und beruft sie ggf. ab. Entscheidungen der Geschäftsführung von grundsätzlicher Bedeutung bedürfen der Zustimmung des Börsenrats. Der Börsenrat besteht aus maximal 18 Mitgliedern, deren Amtszeit 3 Jahre beträgt. Vorsitzender des Börsenrates ist Herr Professor Dr. Jörg Franke.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist für alle Bereiche der Organisation und des Geschäftsablaufs der Börse zuständig. Sie entscheidet u.a. über die Zulassung von Wertpapieren zum Regulierten Markt, über die Zulassung von Unternehmen und Personen zur Teilnahme am Börsenhandel, über Aussetzungen des Handels von Wertpapieren und ggf. über die Einstellung der Preisfeststellung. Ferner wird ihr die Entscheidung über Einbeziehungen in den Freiverkehr übertragen. Geschäftsführerin der Börse Berlin ist Friederike von Hofe.

Sanktionsausschuss

Der Sanktionsausschuss kann angerufen werden, wenn Marktteilnehmer oder Emittenten gegen börsenrechtliche Vorschriften verstoßen haben oder die Börsenaufsicht die Einberufung verlangt. Der Sanktionsausschuss kann u.a. Geldstrafen von bis zu 250.000 Euro oder Handelssperren von bis zu 30 Handelstagen verhängen. Der Sanktionsausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, von denen drei in einem konkreten Fall über Sanktionen entscheiden.

Handelsüberwachungsstelle

Die Handelsüberwachungsstelle überwacht den Handel an der Börse und die Börsengeschäftsabwicklung. Hierzu erfasst sie alle Daten über den Börsenhandel und die Geschäftsabwicklung, wertet sie aus und führt ggf. notwendige Ermittlungen durch. Daneben achtet die HÜST auf die Einhaltung der Regelwerke und börsenrechtlichen Vorschriften. Dazu beobachtet sie insbesondere die Preisfeststellungen. Treten Unregelmäßigkeiten auf, informiert die HÜST die Geschäftsführung der Börse und die Börsenaufsicht.

Weisungen kann der Handelsüberwachung nur die Börsenaufsichtsbehörde erteilen, nicht die Geschäftsführung der Börse.

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