Tick-Sizes im Xontro-Handel

Konkretisierung zu § 55 d der Börsenordnung

Die Tick-Größe für Aktien, Aktienzertifikate und börsengehandelte Fonds entspricht den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2017-588 der Kommission vom 14. Juli 2016 für das Tick-Größen-System für Aktien, Aktienzertifikate und börsengehandelte Fonds.

Für Aktien, Aktienzertifikat und börsengehandelte Fonds, die ihren Heimatmarkt in der Schweiz haben, gelten die Tick-Sizes des schweizerischen Heimatmarktes.

Für Aktien, Aktienzertifikate und börsengehandelte Fonds, die ihren Heimatmarkt weder in der EU noch in der Schweiz haben gilt

KursTick-Sizes
< 1,00 €0,001
<= 1,00 €0,01

Für sonstige stücknotierte Werte, die nicht in den Anwendungsbereich der o. g. delegierten Verordnung fallen, gilt(0,001 %).

KursTick-Sizes
< 5,00 €0,001
< 10,00 €0,005
> = 10,00 €0,01

Für Renten und alle nicht-stücknotierten Werte beträgt die Tick-Größe 0,001.

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Die umsatzstärkste Wertpapiere

Name Typ Veränderung in %
0,5 % Bundesanleihe von 2015/25 Anleihe
+0,011
3,10 % Bundesschatzanweisung von 2023/25 Anleihe
-0,002
0 % Bundesobligation Serie 181 Anleihe
+0,011
2,20 % Bundesschatzanweisung von 2022/24 Anleihe
-0,007
2,80 % Bundesschatzanweisung von 2023/25 Anleihe
-0,006
k.A. Anleihe
-0,002
0 % Bundesobligation Serie 180Endfälligkeit Anleihe
0,004
0 % Bundesobligation Serie 182 Anleihe
-0,002
3,10 % Bundesschatzanw. v.23(25) Anleihe
-0,003
2,70 % Bundesschatzanweisung v.24(26)Notierungsaufnahme einer Aufstockung Anleihe
0,003
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