Regularien

Die Regelwerke der Börse Berlin liefern den Rahmen für einen ordnungsgemäßen Börsenhandel.

Skontroführer haben gewisse Pflichten zu erfüllen, die in der „Börsenordnung“ und den „Bedingungen für Geschäfte im Skontroführerhandel“ detailliert festgelegt sind. Die Zulassungsbedingungen für Skontroführer, Marktteilnehmer und Emittenten sind u.a. in der "Börsenordnung" und den "Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr" geregelt.

Börsennotierte Unternehmen und Wertpapieremittenten müssen bestimmte Bekanntmachungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, in einem Pflichtblatt der jeweiligen Börse veröffentlichen. Die Geschäftsführung der Börse Berlin hat 7 überregionale und 14 regionale Tageszeitungen und Magazine als Börsenpflichtblätter benannt.

Die Börse Berlin stellt hier die folgenden Regelwerke zum Download bereit:

Konkretisierungen

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