Aktien
Aktien verbriefen Anteile am Unternehmen, die Aktionäre sind also Miteigentümer mit, je nach Aktienart, festgelegten Rechten.
Klassifizierung von Aktien
Aktien lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien klassifizieren.
Je nach dem Umfang der verbrieften Rechte werden zwei Aktiengattungen unterschieden:
- Stammaktien
Stammaktien sind Papiere, die dem Inhaber alle im Aktiengesetz festgelegten Rechte gewähren. Dazu zählen das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie das Stimmrecht in der Hauptversammlung, das Recht, Dividende zu erhalten, wenn diese ausgegeben wird, ein Auskunftsrecht und das Recht auf den Bezug junger Aktien (Bezugsrecht). Stammaktien sind die am häufigsten verbreitete Aktienform. - Vorzugsaktien
Vorzugsaktien sind gegenüber den Stammaktien mit besonderen Vorrechten ausgestattet, die sich in den meisten Fällen auf die Dividende beziehen. Ausschüttungen können z.B. vorab erfolgen, oder im Falle des Ausfalls der Dividende für die Folgejahre zugesagt werden, sobald der Bilanzgewinn es zusagt. Mit der Bevorzugung bei der Dividende ist aber in der Regel der Nachteil verbunden, dass Vorzugsaktien stimmrechtlos sind.
Je nach der Art der Zerlegung des Grundkapitals (der Stückelung des Kapitals) wird unterschieden in:
- Nennwertaktien
Diese lauten auf einen festen Geldbetrag. Der Mindestnennbetrag von Aktien ist durch das Aktiengesetz geregelt (§ 8) und beträgt 1 Euro. Höhere Nennwerte müssen auf volle Euro-Beträge lauten. - Stückaktien
Diese repräsentieren einen rechnerischen, für alle Aktien gleichen, Anteil am Grundkapital der Gesellschaft. - Globalurkunden
Dies sind Sammelurkunden, die eine große Anzahl von einzelnen Aktien zusammen fassen.
Abhängig von der Art der Übertragbarkeit von Aktien wird unterschieden in:
- Inhaberaktien
Dies ist die am leichtesten übertragbare Aktienform, da sie formlos durch bloße Einigung und Übergabe auf einen neuen Erwerber übertragen werden kann. - Namensaktien
Namensaktien lauten auf den Namen des Eigentümers, der, zusammen mit Geburtsdatum und Adresse des Eigentümers im Aktienregister der Aktiengesellschaft erfasst ist. Bei Übertragung einer Namensaktie auf einen neuen Eigentümer muss der alte Eigentümer im Aktienregister gelöscht werden und die Neueintragung des neuen Eigentümers erfolgen. - Vinkulierte Namensaktien
Bei vinkulierten Namensaktien ist die Eigentumsübertragung von der satzungsgemäßen Zustimmung der Aktiengesellschaft abhängig. Diese Aktienform wird häufig gewählt, wenn ein Unternehmen die Möglichkeit feindlicher Übernahmen ausschließen möchte. Sie ermöglicht die größtmögliche Kontrolle über die Aktionärsstruktur.
Je nach dem Zeitpunkt einer Kapitalerhöhung wird unterschieden in:
- Alte Aktien
Dies sind alle Aktien einer Gesellschaft, die bereits begeben worden sind. - Junge Aktien
Die zum Zeitpunkt einer Kapitalerhöhung neu begebenen Aktien einer Gesellschaft werden junge Aktien genannt.
Desweiteren können Aktien nach ihrem Erwerberkreis klassifiziert werden wie z.B.:
- Belegschaftsaktien
Sie werden an die Belegschaft einer Aktiengesellschaft herausgegeben. - Vorratsaktien
Vorratsaktien werden neu geschaffen und genehmigt, sind aber noch nicht in Umlauf gesetzt.
Sicherheit, Rendite, Liquidität
Die Entwicklung des Aktienpreises hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens ab. Aktionäre partizipieren durch:
- Kursgewinne: Der Preis je Aktie steigt, Anleger können die Aktie zu einem höheren Preis verkaufen;
- Dividende: Anleger erhalten eine Gewinnausschüttung je Aktie
Entwickelt sich das Unternehmen negativ, müssen Aktionäre mit finanziellen Einbußen rechnen:
- Kursverluste: Der Preis je Aktie fällt. Im Falle einer Insolvenz ist die Aktie gegebenenfalls wertlos, der Anleger erleidet einen Totalverlust;
- Dividende: Anleger erhalten keine Gewinnausschüttung
Unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens können auch psychologische Risiken den Preis der Aktie positiv oder negativ beeinflussen.
Die Chancen und Risiken sind von Aktie zu Aktie sehr unterschiedlich. Aktien von Unternehmen, die einem der großen Indizes wie dem DAX30 (Deutschland), dem CAC 40 (Frankreich), dem FTSE 100 (Großbritannien) oder etwa dem Dow Jones (USA) angehören, um nur einige zu nennen, sind weniger risikobehaftet, als die Aktien mittlerer und kleinerer Unternehmen. Die Aufnahme in einen der großen Indizes ist an verschiedene Kriterien gebunden. Oft repräsentieren die zugehörigen Unternehmen die Schlüsselindustrien ihres jeweiligen Landes. Dies gilt beispielsweise für die im DAX30 enthaltenen deutschen Unternehmen. Diese sogenannten Blue Chips bieten Anlegern i.d.R. einige Vorteile: sie weisen eine hohe Marktkapitalisierung und eine hohe Liquidität auf, agieren meist erfolgreich und zahlen regelmäßig Dividenden. Blue Chips verfügen also über ein für Aktien relativ moderates Risiko und werden mit hoher Liquidität an der Börse gehandelt.
Auch für kleine und mittlere Unternehmen gibt es spezielle Indizes, in Deutschland beispielsweise den MDAX, den TecDAX oder den SDAX. Auch hier müssen bestimmte Kriterien für die Aufnahme erfüllt werden. Dennoch können Anteilsscheine solcher Unternehmen mit höheren Risiken behaftet sein. Im Gegenzug können sie Aktionären auch größere Chancen auf höhere Gewinne bieten. Gehören sie einem Index an, so ist der Börsenhandel in der Regel auch ausreichend liquide.
Anders sieht es hingegen oft bei kleinen und mittleren Unternehmen aus, die in keinem Index vertreten sind. Hier handelt es sich oft um unbekannte Unternehmen. Womöglich hängt ihr Erfolg nur an wenigen Produkten. Aktien solcher Unternehmen sind mit hohen bis sehr hohen Risiken verknüpft. Im Erfolgsfall können Sie als Investor eine hohe Rendite erzielen, doch ist die Wahrscheinlichkeit, einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals zu erleiden, sehr hoch. Hinzu kommt, dass der Handel solcher Aktien oft illiquide ist. Es kann also schwer sein, die Aktien zu einem vernünftigen Preis wieder zu verkaufen. Solche Aktien sollten daher nur von sehr erfahrenen, risikoaffinen Investoren erworben werden, die das Risiko richtig einschätzen und einen Totalverlust verkraften können.
Informationen zur Handelsqualität im Aktienhandel an der Börse Berlin und über die Vorteile des Aktienhandels in Berlin finden Sie hier.
Kapitalerhöhung
Begibt ein Unternehmen neue Aktien (Kapitalerhöhung), so erhalten Altaktionäre ein Bezugsrecht zum Erwerb der jungen Aktien. Diese werden ihnen unter Umständen zum Vorzugspreis angeboten. Die Bezugsrechte können entweder zum Erwerb junger Aktien ausgeübt werden, oder an Dritte – zum Teil auch über die Börse – verkauft werden. Durch die Ausgabe von Bezugsrechten soll der Kursverlust, den Altaktionäre aufgrund des Bezugsrechtsabschlags in der Regel hinnehmen müssen, kompensiert werden, denn durch die Ausgabe der jungen Aktien verteilt sich die Marktkapitalisierung auf eine höhere Zahl der Aktien. Die Marktkapitalisierung gibt den Gesamtwert aller ausgegebenen Aktien an.
Wert des Bezugsrechts
Wird das Aktienkapital beispielsweise von drei auf vier Mio. Euro erhöht, so erhalten Altaktionäre je drei alte Aktien eine junge Aktie, das Bezugsverhältnis ist also 3 : 1.
Der Wert des Bezugsrechts errechnet sich mit folgender Formel:
(Kurs der alten Aktie - Bezugskurs der jungen Aktie) : (Bezugsverhältnis + 1).
Beispiel:
Kurs der alten Aktie: 300 Euro
Bezugsverhältnis: 3 : 1 (= 3/1 = 3)
(300 - 100) : (3 + 1) = 50 Euro
Unabhängig davon kann der Preis je Bezugsrecht im börslichen oder außerbörslichen Bezugsrechtshandel je nach Angebot und Nachfrage über oder unter dem rechnerischen Wert liegen.
Effektive Stücke vs. Globalurkunde
Noch vor 50 Jahren wurden an der Börse sogenannte effektive Stücke gehandelt, das sind physisch vorhandene Aktien. Effektive Stücke bestanden aus Mantel und Bogen. Der Mantel war die eigentliche Aktie, er verbriefte das Forderungs- oder Mitgliedschaftsrecht gegenüber dem Emittenten. Der Bogen verbriefte das Recht auf Ertrag wie z.B. Dividenden oder Zinsen. Er bestand aus einem Kuponbogen mit Kupons auf denen das Dividendenrecht verbrieft war und einem Talon – das ist ein Erneuerungsschein, der zum Bezug eines neuen Bogens verwendet wurde wenn alle Kupons aufgebraucht waren. Heute werden effektive Stücke nur noch als Schmuck oder Andenken gedruckt, die dann aber die gleichen Rechte haben wie die zeitgemäßeren Globalurkunden, in denen Aktien (und Anleihen) seit 1972 verbrieft werden. Global- oder Sammelurkunden dienen der Vereinfachung der Depotverwaltung. In ihnen sind die Rechte mehrerer Aktionäre zusammen gefasst. Alle Globalurkunden werden in Deutschland zentral bei Clearstream (vormals Kassenverein) verwahrt. Übertragungen geschehen durch Buchungen auf Depotkonten. Ein Aktionär ist dann buchmäßig Miteigentümer an einer Globalurkunde.
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