Anleihen
Anleihen sind verzinsliche Wertpapiere. Der Käufer der Anleihe leiht dem Emittenten (dem Herausgeber der Anleihe) Geld zu vorab festgelegten Konditionen, insbesondere zu Laufzeit und Verzinsung. Die Verzinsung kann festgelegt werden (festverzinsliche Anleihe) oder variabel gestaltet werden (Floater). Bei Nullkoupon-Anleihen entfällt die Verzinsung, dafür wird die Anleihe zu einem niedrigeren Kaufpreis erworben und zu einem höheren Verkaufspreis veräußert.
Neben diesen bekannten Anleihearten hat der Finanzmarkt in den letzten Jahren eine Vielzahl von Anleihevariationen hervorgebracht. Anleger sollten bei solchen Produkten (z. B. CoCo-Bonds, CatBonds, Structured Notes etc.) die Emissionsbedingungen genau lesen, um zu verstehen, welche Risiken mit der Anlage verbunden sind. Generell gilt: Wer die Ausstattungsmerkmale der Anleihe nicht versteht, sollte nicht in das Produkt investieren. Mehr zu diesen exotischeren Anleiheformen finden Sie am Ende dieser Seite.
An der Börse können Anleihen vor Ende der Laufzeit (Fälligkeit) ge- oder verkauft werden. In der Regel werden sie in Prozent notiert, d. h. der Preis wird in Prozent des Nominalwerts angegeben. Liegt der Preis einer Anleihe z. B. bei 105 %, so zahlt der Käufer bei einem Nominalwert (= Nennwert) von 1.000 Euro den Kurswert von 1.050 Euro plus den Stückzins. Sollte die gleiche Anleihe bei 95 % notieren, so liegt der Kurswert bei 950 Euro plus Stückzins. Der Stückzins ist der anteilige Zins für das laufende Jahr.
Informationen zur Handelsqualität im Anleihenhandel an der Börse Berlin finden Sie hier.
Emittenten
Als Herausgeber von Anleihen kommen verschiedene Institutionen in Frage. Der größte Emittent ist vermutlich der Staat. Er begibt öffentliche Anleihen zur Mitfinanzierung des Bundeshaushaltes. Auch Länder und Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften können Anleihen begeben.
Bankschuldverschreibungen und Pfandbriefe werden von Kreditinstituten begeben. Sie nutzen Anleihen u.a. zur Finanzierung ihres Kreditgeschäfts.
Auch Unternehmen begeben Anleihen (Corporate Bonds). Anleihen, die von Unternehmen begeben werden, verbriefen im Unterschied zu Aktien keinen Anteil am Unternehmen oder Stimmrechte. Sie sind eher einem Kredit vergleichbar, den der Anleger dem Unternehmen gewährt.
Sonderformen von Anleihen sind z.B. Wandelanleihen, die dem Käufer das Recht einräumen, die Anleihe zu einem bestimmten Zeitpunkt in Aktien des Emittenten umzutauschen.
Verbriefung und Stückelung von Anleihen
Anleihen bestanden früher wie Aktien traditionell aus Mantel und Bogen. Der Mantel verbriefte die Forderung des Gläubigers, der Bogen bestand aus Kupons, die zur Geltendmachung der Ertragsansprüche in Form von Zinsen dienten und ggf. einem Erneuerungsschein. In der Regel werden Anleihen ebenso wie Aktien heute aber nicht mehr in effektiven Stücken gedruckt und ausgegeben, sondern werden in Sammelurkunden verbrieft. Die Sammelurkunde wird von der in den Emissionsbedingungen festgelegten Wertpapierbank verwahrt.
Durch Stückelung wird eine Anleihen-Emission in eine bestimmte Anzahl von Teilschuldverschreibungen aufgeteilt. Diese Teilschuldverschreibungen haben festgelegte Nominalbeträge, wie z.B. 100, 500. 1.000 oder 50.000 Geldeinheiten (je nach Währung der Anleihe). Durch diese Stückelung werden Anleihen-Emissionen überhaupt erst für Privatanleger handelbar. Sie bezeichnet zugleich die kleinste handelbare Einheit einer Anleihe an der Börse, d.h. es muss mindestens eine Nominale in dieser Höhe erworben werden, und eine höhere Nominale kann dann nur in entsprechenden Schritten erworben werden.
Sicherheit, Rendite, Liquidität
Wer in Anleihen investiert ist, erhält während der Laufzeit die vorab festgelegten Zinszahlungen. Bei Laufzeitende erfolgt die Rückzahlung des dem Emittenten geliehenen Geldes in voller Höhe. Grundsätzlich können Anleihen von öffentlichen Institutionen (z. B. Staaten, Städten und Gemeinden) sowie Banken und Unternehmen begeben werden. Früher galten Anleihen als sichere Papiere. Spätestens die Finanzkrise 2008 hat jedoch gezeigt, dass die Kreditwürdigkeit großer Banken und ganzer Staaten in Frage gestellt werden kann.
Um das Risiko einer Anleihe richtig einschätzen zu können, muss man sich daher intensiv mit der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Emittenten auseinandersetzen. Diese wird von Ratingagenturen geprüft und schlägt sich in den Bonitätsnoten oder Ratings nieder. Eine Übersicht über Ratings und ihre Bedeutung finden Sie in der Broschüre "1 x 1 der Börse". Hat der Emittent eine geringe Bonität, so muss er dieses höhere Ausfallrisiko mit einer höheren Verzinsung der Anleihe kompensieren. Auch hier gilt also: Je höher die Rendite (in diesem Fall der Zinssatz), desto geringer die Bonität.
Weitere Risiken sind das Zinsänderungsrisiko, das Inflationsrisiko und, bei Fremdwährungsanleihen, das Währungsrisiko.
Da Anleger nicht das Ende der Laufzeit einer Anleihe abwarten müssen, sondern diese auch vorzeitig an der Börse veräußern können, gelten Anleihen als liquide. Die Liquidität hängt allerdings vom Emissionsvolumen (Anzahl der Anleihenanteile) und von der Marktlage zum Zeitpunkt des Verkaufs ab.
Arten von Anleihen
Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Anleihearten, die mit höheren Risiken behaftet sind oder deren Ausgestaltung für Anleger nicht immer einfach zu verstehen ist. Auch hier gilt der Grundsatz je höher die Rendite - im Fall der Anleihe der Zinskupon - desto höher das Risiko, das Anleger eingehen.
- Nachranganleihe
Nachranganleihen werden im Falle der Insolvenz des Emittenten nach allen anderen Anleihen bedient. Für die Besitzer nachrangiger Anleihen kann dies im Insolvenzfall den Totalverlust des eingesetzten Kapitals bedeuten. Die Laufzeit einiger Nachranganleihen ist unbestimmt. Selbst wenn sie feststeht, können Anleger die Anleihe nicht vorzeitig kündigen. Die ausgebenden Unternehmen hingegen haben ein einseitiges Kündigungsrecht. - Wandelanleihe/Pflichtwandelanleihe
Der Inhaber einer Wandelanleihe hat während der Laufzeit das Recht, die Anleihe in Aktien des Unternehmens umzuwandeln. In welchem Verhältnis das geschieht, ist in den Anleihebedingungen festgelegt. Wird das Wandlungsrecht nicht ausgeübt, wird die Anleihe am Ende der Laufzeit wie jede "normale" Anleihe zurückgezahlt.
Bei einer Pflichtwandelanleihe kann der Anleger sich nicht aussuchen, ob er die Umwandlung der Anleihe in eine Aktie möchte. Die Umwandlung erfolgt automatisch, wenn vorher festgelegte Ereignisse (z. B. ein bestimmter Preis für die Aktien des Unternehmens) eintreten. - CoCo-Bonds
Die Abkürzung CoCo steht für „Contingent-Convertible“. Im Prinzip sind CoCo-Bonds von Banken und auch von einigen Versicherern ausgegebene Wandelanleihen. Kommt es beim Emittenten zur finanziellen Schieflage, z. B. dem Unterschreiten einer bestimmten Eigenkapitalquote, werden die Anleihen in Aktien des Unternehmens umgewandelt. Der Kreditgeber wird also vom Gläubiger zum Anteilseigner – eines sich womöglich in der Krise befindlichen Finanzdienstleisters. - Cat-Bonds
Die Abkürzung Cat steht für „catastrophe“, also Katastrophe. Hier setzt der Käufer darauf, dass eine Naturkatastrophe nicht eintritt. Emittenten sind Erst- und Rückversicherer, die ihr Risiko an die Käufer der Cat-Bonds abgeben. Tritt die entsprechende Naturkatastrophe ein, erleiden die Cat-Bonds-Besitzer einen teilweisen oder kompletten Kapitalverlust. Bleibt sie aus, winken hohe Renditen. Die Laufzeit beträgt meist drei Jahre. - Euro-Unrated-Bonds
Seit 2009 emittieren vor allem deutsche Unternehmen Anleihen ohne Bonitätsnoten, sogenannte Euro-Unrated-Bonds. Begeben werden sie vor allem von Unternehmensschwergewichten. Deren hoher Bekanntheitsgrad und ihre Größe führen dazu, dass ihre unbenoteten Anleihen vom Markt kaum anders behandelt werden, als Bonds mit Rating. Theoretisch ist die Investition in eine Anleihe ohne Bonitätsnote mit einem höheren Risiko behaftet. - Mittelstandsanleihen
Mittelstandsanleihen werden von kleinen und mittleren Unternehmen begeben. Ausschlaggebend ist auch hier die Bonität des Emittenten. Es gilt - wie bei allen Anleihen - der Grundsatz hohe Zinsen = hohes Ausfallrisiko.
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